Vereinfachtes Verfahren Vogtsreichenbach

Projekt: Vogtsreichenbach

30.07.2015: Informationsveranstaltung zum vereinfachten Verfahren in Vogtsreichenbach

© Verwaltung für ländliche Entwicklung

Um die Erosionsprobleme in den Griff zu bekommen, wurde von den Bewirtschaftern in einem ca. 35 Hektar großen Teilbereich des Projektgebiets, östlich der Ortschaft Vogtsreichenbach, ein Bodenordnungsverfahren vorgeschlagen. Dieses dient dazu, Flächen, die für die Lenkung und Rückhaltung bzw. Versickerung von Oberflächenwasser benötigt werden, in öffentliches Eigentum zu bringen.

Das Verfahren wurde vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken am 23.03.2016 angeordnet. Beim Runden Tisch boden:ständig am 08.03.2016 übergab Behördenleiter Gerhard Jörg die Anordnungsurkunde an den 1. Bürgermeister des Marktes Cadolzburg Bernd Obst (Bild).

Anlass / Problemstellung:

Ungeregelter Abfluss von Oberflächenwasser nach Starkregenereignissen führt immer wieder zum Verlust von Bodenmaterial auf Ackerflächen, zur Rinnenerosion und zur Ablagerung des erodierten Materials auf Wegen und Straßen.

Vorbereitung / Planung:

Im Mai 2015 fand eine Informationsveranstaltung statt, zu der alle Eigentümer und Bewirtschafter aus dem geplanten Verfahrensgebiet eingeladen waren. Die Projektmanager Dieter Speer und Petr Mlnarik stellten die im Vorfeld mit den Eigentümern in vielen persönlichen Gesprächen vereinbarten Grundstückstäusche und Maßnahmen vor. Wolfgang Zilker vom ALE Mittelfranken erläuterte den Verfahrensablauf. Der Markt Cadolzburg bringt eigene Flächen als Tauschgrundstücke ein und übernimmt den Eigenanteil der Verfahrenskosten. Mit dem Verfahren sollen Flächen für die Anlage von Rückhalte- und Versickerungsmulden sowie Wegseitengräben in der Feldflur bereit gestellt und in öffentliches Eigentum überführt werden; außerdem sollen im Verfahren die notwendigen Baumaßnahmen durch das Amt für Ländliche Entwicklung umgesetzt werden. Bei der Infoveranstaltung herrschte große Zustimmung. Die Fürther Nachrichten haben über die Versammlung berichtet; der Artikel ist hier nachzulesen: http://www.nordbayern.de/region/fuerth/der-erosion-wird-das-wasser-abgegraben-1.4474289

Nach weiteren Beratungsgesprächen fand am 30.07.2015 eine weitere Eigentümerversammlung statt, in der die Anwesenden weitere Wünsche und Vorschläge zum geplanten Bodenordnungsverfahren einbrachten und diskutierten. Anschließend unterzeichneten alle Betroffenen eine Vereinbarung, in der sie die Bereitschaft erklärten, ihre im Gebiet liegenden Grundstücke in das geplante vereinfachte Verfahren einzubringen.

Das Projektteam vom Landschaftspflegeverband Mittelfranken konnte am 7. August 2015 die unterzeichneten Bereitschaftserklärungen aller am Verfahren beteiligten Eigentümer an das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken übergeben. Von dort aus können nun die weiteren notwendigen Schritte zur Einleitung des Verfahrens in die Wege geleitet werden.

Umsetzung / Organisation:

Mit Schreiben vom 26.10.2015 hat das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken die betroffenen Grundstückseigentümer gemäß § 5 Abs. 2 FlurbG zur Aufklärungsversammlung am 02. Dezember geladen. An der Versammlung nahmen neben den geladenen Grundstückseigentümern auch Bürgermeister Bernd Obst und Bauamtsleiter Herbert Bloß teil, sowie die beiden boden:ständig-Betreuer vom Landschaftspflegeverband Mittelfranken, Dieter Speer und Petr Mlnarik. Wolfgang Gartzke vom ALE Mittelfranken stellte den Anwesenden zunächst den Ablauf des vereinfachten Verfahrens vor. Die Anordnung soll im Frühjahr 2016 erfolgen. Mit der Anordnung entsteht gleichzeitig die Teilnehmergemeinschaft (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts; alle Eigentümer der Grundstücke im Verfahrensgebiet sind Mitglieder der TG. Auf die Bildung eines Vorstands wird verzichtet - alle Beschlüsse werden in der TG gefasst, welche voraussichtlich zwei- bis dreimal im Jahr einberufen wird. Den privaten Eigentümern entstehen aus dem Verfahren keine Kosten, und auch kein pauschaler Landabzug. Grundstückstausch erfolgt flächengleich (ohne Wertermittlung). Es wird vereinbart, dass die Planungen und Baumaßnahmen über den Markt Cadolzburg abgewickelt werden sollen. Herr Gartzke stellte dem Markt einen Mindestfördersatz von 77,2 % in Aussicht, der sich aus der landwirtschaftlichen Vergleichszahl für Cadolzburg errechnet. Unter Umständen könne der Zuschuss aber auch noch höher ausfallen, so Gartzke.

Am 23.03.2016 ordnete das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken das Verfahren an. Daraufhin vergab der Markt Cadolzburg den Planungsauftrag an ein Büro. Der Planentwurf wurde im September 2016 vorgelegt.

Kontakt:

speer@lpv-mfr.de

10.01.2017

Regierungsbezirk: Mittelfranken