Der Verfasser ist bemüht, in diesem Internet-Angebot hauptsächlich konkrete Maßnahmen vorzustellen, die eine realisierte, konkrete Verbesserung darstellen - eine Verbesserung für Bürger, Boden, Bäche . Vorbereitende Verfahrensschritte sollten die Ausnahme sein. Diese Meldung ist eine Ausnahme, denn es geht nur um ein lang ersehntes Wasserrecht. Die Schritte bis dahin sind hoffentlich nicht nur von anekdotischem Interesse. Vielleicht helfen sie, in einer eigenen Planung eine zeitraubende Falle zu vermeiden.
Erfahrungen:
In seinem Hauptberuf als Landwirt ist der Bürgermeister der Gemeinde Elsendorf engagiert im Schutz von Boden und Gewässern vor Erosion und Oberflächenabfluss. Aber es gibt im Gemeindegebiet doch erfahrungsgemäß Starkregen und Sturzfluten.
Jahr 1
2015 zeigt der Bürgermeister dem Verfasser eine Stelle am Elsendorfer Bach, an der sich durch eine leichte Weganhebung viel Wasser zurück halten lässt, das die unterliegenden Gemeindeteile bedroht. Derart günstige räumliche Voraussetzungen sind selten. Im Sommer 2015 wird ein Rückhaltebecken an dieser Stelle erstmals im boden:ständig-Konzept beschrieben.
Jahr 2
Der Beckenstandort ist in einem Flurneuordnungsgebiet. Damit sind keine Verfahrensschritte erforderlich. Das ALE kann und will auf dieser Basis die Gemeinde bei Planung und Bau des Beckens fördern. Allerdings ist das Verhältnis von Gemeinde und ALE aus anderen Gründen zeitweise so eingetrübt, dass erst im Folgejahr die förderrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Jahr 3
Auf Wunsch des Bürgermeisters (unterstützt vom Verfasser) wird ein Ingenieurbüro mit der Planung des Beckens beauftragt. Beide werden feststellen müssen, dass der Verband für Ländliche Entwicklung als Planer zielführender gewesen wäre. Zunächst soll die Genehmigungsplanung nach Ingenieurvertrag bis Jahresende stehen. Das gelingt nicht.
Jahr 4
Das Ingenieurbüro bringt eine Entwurfsplanung zustande. Die Genehmigungsplanung steht noch aus.
Jahr 5
Der Verfasser opfert seinen Geburtstag für einen Grüntermin mit Ingenieurbüro, Landratsamt (Naturschutzbehörde und Wasserrechtsbehörde), Fischereifachberatung, Gemeinde und staatlichem Bauamt. Ziel ist, die nächsten Schritte auf eine straffe Zeitschiene zu bekommen. Bei Nässe, Temperaturen um 0°C und Wind scheint sich schnell ein Konsens zu ergeben: Das Becken soll unverzüglich geplant, genehmigt und Anfang nächsten Jahres gebaut werden. Das Ingenieurbüro veranlasst eine Baugrunduntersuchung. Die Probebohrung trifft nach Auskunft des Ingenieurbüros die Leitung der Trinkwasserversorgung.
Jahr 6
Eine Genehmigungsplanung wird erstmals eingereicht. Sie geht zur Jahresmitte an die Gemeinde zurück. Wichtige Gründe sind die nach Fischereifachberatung unzureichende Berücksichtigung fischereilicher Belange sowie die fehlende Umweltplanung. Der Auslass des Beckens muss daher umgeplant werden ("Ökoschlucht"). In diesem Jahr ist der beauftragte Landschaftsplaner für Kollegen und Gemeinde praktisch unerreichbar.
Jahr 7
Die landschaftspflegerische Begleitplanung gelingt im Lauf des Jahres.
Jahr 8
Die Wasserrechtsbehörde hat festgestellt, dass noch das Einverständnis eines randlich betroffenen Grundeigentümers fehlt. Sie schickt die Unterlagen wieder an die Gemeinde zurück.
Jahr 9
Irritationen des noch nicht berücksichtigten Grundeigentümers konnten ausgeräumt werden.
Am 3. November des Jahres 2023 geht die wasserechtliche Genehmigung bei der Gemeinde ein.... dumm ist nur, dass die Zeiten vorbei sind, in denen das ALE reichlich Geld für die Förderung hatte.