Pufferstreifen an Bach/Graben

Pufferbach

Anwendungsbereiche
  • Alle Bäche, in die flächig Bodenmaterial aus Ackerflächen eingetragen wird
  • Alle Straßengräben des Einzugsgebiets, in die flächig Bodenmaterial aus Ackerflächen eingetragen wird

Ausführung
  • Ausbildung eines Pufferstreifens mit einer Mindestbreite von 5m als Grünland und/oder Pflanzung eines Gehölzstreifens bzw. einer Baumreihe, auch Sukzession möglich
  • Optimal: Pufferstreifen als nicht genutzte Hochstaudenflur mit/ohne Gehölzsukzession
  • Je rauer die Oberfläche des Pufferstreifens, um so größer seine Wirksamkeit
  • Soweit geländebedingt möglich, Ausbildung als flache Mulde, um die Wirksamkeit zu erhöhen
  • Verhinderung der Bildung von Abflussrinnen: möglichst breitflächiger Wasserabfluss aus den Ackerflächen in den Graben
  • Zur Kartiermethodik geben BACH ET AL. (1994) wichtige Hinweise sowie dazu, wie die Filterwirkung abgeschätzt werden kann (je nach Art des Wassereintritts, der Breite des Streifens, des Vegetationstyps und der angrenzenden Nutzung).
Auswirkungen auf den Wasser- und Stoffhaushalt
  • Abflussverzögerung und Erhöhung der Versickerungsrate, damit verbesserte Grundwasseranreicherung
  • Verringerung des Erosionsrisikos bei Hochwasser
  • Sedimentation von Erosionsmaterial aus angrenzenden Ackerflächen
  • Schaffung eines Streifens, von dem keine Stoffausträge ausgehen
  • Verringerung des Bodenabtrags bei Ausuferung des Baches durch geschlossene Vegetationsdecke
  • Die beschränkte Wirksamkeit von Pufferstreifen wird von FREDE ET AL. (1994) dargestellt. Insbesondere Rinnenerosion setzt die Wirksamkeit eines Pufferstreifens stark herab. Wichtig ist, dass die konkrete Planung bzw. Ausführung der Maßnahmen zielgerichtet und differenziert erfolgen muss. Dies kann im Rahmen eines Verfahrens der Ländl. Entwicklung geschehen.

Unterhalt
  • Bei Grünland keine organische/mineralische Düngung, Mahd (beliebiger Turnus) mit Mähgutabfuhr
  • Bei Gehölzstreifen und Sukzessionsflächen Sträucher alle 5 bis 10 Jahre auf den Stock setzen
  • Keine Pflege bei Röhrichten/Hochstaudenfluren

Umsetzungshinweise
  • Optimale Umsetzung durch Flächenstilllegung entlang von Bächen/Straßengräben: Mindestbreite 10 m, Mindestgröße 0,1 ha (zusammenhängend)
  • Wildackerflächen nach fachlichem Konzept; Grundlage der Vergütung ist die Ertragsmesszahl
  • Ankauf (Eintausch, Flächenabzug) und Arrondierung größerer zusammenhängender Korridore im Rahmen der Bodenordnung
  • Dauerhafte Sicherung als Ausgleichsflächen oder kommunale Ökokonto-Flächen

Kosten
  • Grunderwerbskosten
  • Herstellungskosten: ca. 5 EUR/qm (Maximalansatz incl. MwSt. bei 10% Gehölzanteil)
  • Keine Unterhaltskosten, wenn Wiesen- und Gehölzschnitt privat durchgeführt und genutzt werden