Alle Bäche, in die flächig Bodenmaterial aus Ackerflächen eingetragen wird
Alle Straßengräben des Einzugsgebiets, in die flächig Bodenmaterial aus Ackerflächen eingetragen wird
Ausführung
Ausbildung eines Pufferstreifens mit einer Mindestbreite von 5m als Grünland und/oder Pflanzung eines Gehölzstreifens bzw. einer Baumreihe, auch Sukzession möglich
Optimal: Pufferstreifen als nicht genutzte Hochstaudenflur mit/ohne Gehölzsukzession
Je rauer die Oberfläche des Pufferstreifens, um so größer seine Wirksamkeit
Soweit geländebedingt möglich, Ausbildung als flache Mulde, um die Wirksamkeit zu erhöhen
Verhinderung der Bildung von Abflussrinnen: möglichst breitflächiger Wasserabfluss aus den Ackerflächen in den Graben
Zur Kartiermethodik geben BACH ET AL. (1994) wichtige Hinweise sowie dazu, wie die Filterwirkung abgeschätzt werden kann (je nach Art des Wassereintritts, der Breite des Streifens, des Vegetationstyps und der angrenzenden Nutzung).
Auswirkungen auf den Wasser- und Stoffhaushalt
Abflussverzögerung und Erhöhung der Versickerungsrate, damit verbesserte Grundwasseranreicherung
Verringerung des Erosionsrisikos bei Hochwasser
Sedimentation von Erosionsmaterial aus angrenzenden Ackerflächen
Schaffung eines Streifens, von dem keine Stoffausträge ausgehen
Verringerung des Bodenabtrags bei Ausuferung des Baches durch geschlossene Vegetationsdecke
Die beschränkte Wirksamkeit von Pufferstreifen wird von FREDE ET AL. (1994) dargestellt. Insbesondere Rinnenerosion setzt die Wirksamkeit eines Pufferstreifens stark herab. Wichtig ist, dass die konkrete Planung bzw. Ausführung der Maßnahmen zielgerichtet und differenziert erfolgen muss. Dies kann im Rahmen eines Verfahrens der Ländl. Entwicklung geschehen.
Unterhalt
Bei Grünland keine organische/mineralische Düngung, Mahd (beliebiger Turnus) mit Mähgutabfuhr
Bei Gehölzstreifen und Sukzessionsflächen Sträucher alle 5 bis 10 Jahre auf den Stock setzen
Keine Pflege bei Röhrichten/Hochstaudenfluren
Umsetzungshinweise
Optimale Umsetzung durch Flächenstilllegung entlang von Bächen/Straßengräben: Mindestbreite 10 m, Mindestgröße 0,1 ha (zusammenhängend)
Wildackerflächen nach fachlichem Konzept; Grundlage der Vergütung ist die Ertragsmesszahl
Ankauf (Eintausch, Flächenabzug) und Arrondierung größerer zusammenhängender Korridore im Rahmen der Bodenordnung
Dauerhafte Sicherung als Ausgleichsflächen oder kommunale Ökokonto-Flächen
Kosten
Grunderwerbskosten
Herstellungskosten: ca. 5 EUR/qm (Maximalansatz incl. MwSt. bei 10% Gehölzanteil)
Keine Unterhaltskosten, wenn Wiesen- und Gehölzschnitt privat durchgeführt und genutzt werden