Bayerischer Klimapreis 2020 – Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau

Trockenstressbestimmung der Weinreben mittels Drohneneinsatz © Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Trockenstressbestimmung der Weinreben mittels Drohneneinsatz © Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
© Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Bereits zum zweiten Mal verleiht das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) den Bayerischen Klimapreis für besonders innovative Projekte und Leistungen im Klimaschutz in Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus. Preiswürdig sind vorbildliche und innovative, bereits durchgeführte Maßnahmen und Projekte zur Energieeinsparung, Verringerung der CO2-Emissionen und CO2Speicherung in Pflanzen und Böden, Erhöhung der Energieeffizienz oder Ressourcenschonung. Der Preis ist mit 12.000 Euro dotiert und kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden.

Mit dem "Bayerischen Klimapreis 2020 für landwirtschaftliche Betriebe sowie Weinbau- und Gartenbaubetriebe" werden besonders innovative Projekte prämiert, mit denen Landwirte, Winzer und Gärtner in ihren Betrieben zu einem besseren Klimaschutz beitragen.

Teilnahme am Wettbewerb
Bewerben können sich landwirtschaftliche Betriebe sowie Weinbau- und Gartenbaubetriebe in Bayern, die zu Erwerbszwecken produzieren. Vorschläge können mit dem Einverständnis der Betriebsleiter auch von Dritten eingereicht werden.

Prämiert werden sollen neue, wirksame Aktivitäten von Landwirten, Winzern und Gärtnern zum Klimaschutz, die sich durch Pilotcharakter und Kreativität auszeichnen und auf andere Betriebe übertragbar sind, z. B.
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Landwirtschaft sowie im Weinbau- und Gartenbau,
  • Maßnahmen zur CO2-Einsparung bis hin zur CO2-neutralen Landwirtschaft,
  • Maßnahmen und Projekte zum Humusmanagement
  • innovativer Einsatz regenerativer Energien in der Landwirtschaft sowie im Weinbau- und Gartenbau,
  • besonders ressourcenschonende Anbauverfahren im Ackerbau (Bodenbearbeitung, Fruchtfolge, Agroforst, besonders standort- und witterungsdifferenzierter Einsatz von Betriebsmitteln wie Düngung und Pflanzenschutz u. a.),
  • digitale Technologien und Smart Farming als Strategien für mehr Klimaschutz (z. B. Verwertung und Anwendung von Agrarwetterdaten und Bodenqualitätsdaten im Zusammenhang mit Wachstumsperioden, Erträgen und Qualität, Energieeinsparung über automatische Lenksysteme, section-control, Einsatz von Robotern, etc.),
  • innovative, wassersparende Beregnungsverfahren einschließlich Wasserspeicherung und automatische Bewässerungssteuerung,
  • klimaschonender Unterglasanbau,
  • klimaschonende und ressourceneffiziente Nutztierhaltung (z. B. Weidemanagement, (smarte energiesparende Wärme- und Kühlungskonzepte, hohe Leistungen aus Grundfutter, individuelle Fütterung),
  • klimaschonende Erzeugung von Produkten oder Lebensmitteln, - neue önologische Verfahren bei der Weinherstellung, usw.

Die Bewerber bzw. die Vorgeschlagenen erklären sich bereit, der Jury, die über die Preisvergabe entscheidet, die Maßnahmen bzw. Objekte auch vor Ort zu erläutern. Sie sind außerdem mit der Veröffentlichung in den Medien einschließlich Internet bzw. Sozialen Medien einverstanden. Projekte, die bereits eine staatliche Auszeichnung erhalten haben oder aus Forschungsmitteln finanziert wurden, können nicht eingereicht werden.

Bewerbungsunterlagen
Folgende Daten bzw. Unterlagen sind für eine Bewerbung einzureichen:
  • Name, Adresse, BALIS-Nummer
  • Betriebsspiegel
  • Beschreibung der Maßnahme sowie Erläuterung zum Klimaschutz-Beitrag, Fotos (s. Vorlage)
Bitte verwenden Sie für die Bewerbung die auf der Seite des Staatsministeriums bereitgestellte Vorlage.

Bewertung
Die Fachjury setzt sich zusammen aus Vertretern der angewandten Forschung, der einschlägigen berufsständischen Vertretung sowie des Landwirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums. Sie bewertet die Bewerbungen insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit auf den Klimaschutz und inwieweit das Projekt auf andere Betriebe übertragbar ist. Der Wettbewerb findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt.

Bewerbungsschluss ist der 29. Februar 2020

Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt voraussichtlich im Juli 2020 durch das Staatsministerium.

Quelle/Weitere Informationen: http://www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/klima/165651/index.php

14.02.2020