Neue Antragsunterlagen B59

© Verwaltung für ländliche Entwicklung

Für den investiven Teil der Maßnahmenförderung "B 59" stehen seit 27.11.2020 neue Antragsunterlagen zur Verfügung.
Bitte verwenden Sie ab sofort sind nur noch diese.
Die Unterlagen sind im Förderwegweiser unter "Investive Maßnahmen im KULAP - B59 Struktur- und Landschaftselemente" herunterladbar.

Unter dem Titel B 59 fördert die Ländliche Entwicklung seit 2015 in boden:ständig-Projektgebieten die Schaffung von Struktur- und Landschaftselementen, die dem Wasser- und Stoffrückhalt dienen.
Landwirte, die solche CC-Landschftselemente auf ihren Flächen schaffen, können im Anschluss zusätzlich eine Kulap-Flächenprämie beim Landwirtschaftsamt beantragen.
Seit 2017 besteht auf Grünland auch die Möglichkeit, die Schaffung einer Maßnahme über "B 59" fördern zu lassen, ohne dass ein CC-Landschaftselement entsteht (dann ohne anschließende Flächenförderung).
Jetzt wurde diese Förderung noch einmal ausgeweitet: Für die Schaffung biodiversitätsfördernder Strukturelemente können Landwirte auch außerhalb von boden:ständig-Projekten sowohl die Unterstützund der Ländlichen Entwitcklung als auch für CC-Landschaftselemente die Flächenförderung mit ihrem Kulap-Antrag bantragen. In dem Zuge wurden die Antragsunterlagen und -abläufe leicht überarbeitet.

Was ist neu?
Für die Antragsteller von wasser- oder stoffrückhaltenden Elementen ändert sich nicht viel; die meisten Änderungen betreffen verwaltungsinterne Abläufe.
Neu ist z.B., dass Sie zu einem früheren Zeitpunkt eine formale Bewilligung vom ALE erhalten. Eine Äänderung gab es auch in der Vergütung der Umsetzunghelfer, die weiterhin förderfähig sind.

Weitere Informationen gibt es im Merkblatt B 59; das ebenfalls im Förderwegweiser zur Verfügung steht.
Ihre boden:ständig-Projektbetreuung informiert Sie gerne.

04.12.2020