Erosionsschutz anschaulich demonstriert

LfL stellt Regensimulator beim Zwischenfruchtfeldtag in Seßlach vor

Projekt: Seßlach

Die Zwischenfrüchte waren im Anbau und ihre Wirkung am Regensimulator zu betrachten

Landwirte und interessierte Bürgern diskutieren den Anbau von leguminosenhaltigen Zwischenfrüchten
© Verwaltung für ländliche Entwicklung

Zwischenfrüchte können vieles! Ob als Ökologische Vorrangfläche oder im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen schützen Zwischenfrüchte den Boden vor Erosion, denn sie durchwurzeln im Herbst großräumig den Boden und bilden rasch eine schützende Bodenbedeckung. Sie verhindern die Auswaschung von Stickstoff in tiefere Bodenschichten über den Winter und sorgen so für eine gute Qualität des Grundwassers.

Im Rahmen des "boden:ständig"-Projektes Seßlach hatten das ALE Oberfranken, die BBV-Landsiedlung und das Fachzentrum Agrarökologie am AELF in Coburg am 14.10.2017 gemeinsam zum Zwischenfruchtfeldtag auf dem Betrieb von Werner Schubert aus Hattersdorf eingeladen.

Bei strahlendem Sonnenschein hatten sich mehr als 30 Landwirte und interessierte Bürger auf dem Versuchsfeld eingefunden um sich zu informieren und miteinander zu diskutieren.
Seßlachs 1. Bürgermeister Martin Mittag würdigte ausdrücklich das Engagement der Landwirte, die - trotz einer vorangegangenen Schlechtwetterperiode - zahlreich gekommen waren.

Den ersten Programmpunkt bildete die Vorführung des Regensimulators durch Michael Kistler von der LfL. Auf vier von Praxisschlägen vor Ort ausgestochenen Bodenproben (Siehe Bild) wurde ein starker Gewitterregen simuliert. Hier zeigten sich die Vorzüge eines Zwischenfruchtbestandes: Während auf gepflügten Boden das Wasser oberflächlich ablief und zudem durch das erodierte Bodenmaterial tiefbraun gefärbt war zeigte sich im Zwischenfruchtbestand nur ein sehr geringer oberflächlicher Abfluss. Das meiste Regenwasser konnte vom Boden aufgenommen werden. „Außerdem bremst der Pflanzenbestand der Zwischenfrucht die Energie des auftreffenden Regentropfens,“ erklärte Kistler.

Als nächstes stellte Wasserberater Johannes Vogel die verschiedenen angesäten Zwischenfruchtmischungen vor und veranschaulichte mittels der Spatendiagnose auch die gute Durchwurzelung des Bodens. Wegen der neuen Düngeverordnung ist zu beachten, dass bei Zwischenfruchtmischungen mit mehr als 50% Leguminosenanteil keine Gülle ausgebracht werden darf. Hier wird der Handel jedoch reagieren und entsprechend angepasste Mischungen anbieten. In intensiven Diskussionen erfolgte ein reger Austausch mit und zwischen den Landwirten zum Thema Zwischenfruchanbau.

14.10.2017

Regierungsbezirk: Oberfranken