Auenertüchtigung Georgenschwimmbacher Graben

Projekt: Schwimmbach

Nach der Ansaat

Zustand im Frühjahr 2016
© Verwaltung für ländliche Entwicklung

  • Absenkung eines 7 m breiten Pufferstreifens in zwei Abschnitten linksseitig des Georgenschwimmbachs um ca. 50 cm (Länge der Absenkungsbereiche ca. 190 m und 270 m)
  • Ansaat mit autochthonem Saatgut (Heudrusch aus der Region)
  • Zulassen von Ausuferungen des Baches


Anlass / Problemstellung:

  • Der Georgenschwimmbach ist im Projektgebiet begradigt. In der Folge hat sich die Gewässersohle sukzessive eingetieft. Die Mittelwasserlinie befindet sich bei ca. 10cm über der weitgehend ebenen Gewässersohle.
  • Bei Starkregenereignissen treten häufig Abflussspitzen auf, die zu kurzfristigen Hochwasserereignissen führen. Gleichzeitig bedingen Abflussspitzen in Teilbereichen starke Ufererosion.
Ziele:
  • Ertüchtigung der Regulierungsfunktion der Aue für das Abflussgeschehen
  • Aufwertung der Lebensraumfunktion des Baches durch Verbesserung der Strukturdiversität des Bachbettes, Verbesserung der Wasserqualität und Verringerung der Sohlverschlämmung
  • Aufwertung der Biotopfunktion der Bachaue durch Schaffung wechselfeuchter Auenflächen; Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland
  • Verringerung des Überschwemmungsrisikos für Acker- und Grünland im Unterlauf


Vorbereitung / Planung:

  • Grobkonzept
  • Beratungsgespräche mit betroffenen Landwirten
  • Ausführungsskizze, Kostenschätzung
  • Abstimmung Behörden


Umsetzung / Organisation:

  • Umsetzung über KuLaP B59; Maßnahmenflächen verbleiben im Privateigentum
  • Durchführung eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens
  • Ausführung durch regionale Baufirma und Eigenleistung des Landwirts
  • Abfuhr und Wiederverwendung des Bodenabtragasmaterials durch örtliche Landwirte
  • Bestätigung durch privaten Sachverständigen gem. Art 78 BayWG nach Abschluss der Maßnahme
  • Der Arbeits- und Kostenaufwand für die Beratungsleistungen zur Abwicklung des KuLaP-Antrags, die Durchführung des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens sowie das Sachverständigengutachten stand in keinem im Verhältnis zur Dimension der Maßnahme. Wegen der Flächenobergrenze für KuLaP B59 musste die Maßnahme in zwei Teilmaßnahmen aufgeteilt werden. Für vergleichbare, künftige Maßnahmen sollte eine erhebliche Vereinfachung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens angestrebt werden. So könnten anstelle eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens Belange relevanter Fachstellen evtl. pragmatisch in einem gemeinsamen Behördentermin vor Ort besprochen und die Umsetzungskonzeption aufgenommen werden.
  • Die Abstimmungen mit der Fachberatung für Fischerei machten Zielkonflikte zwischen wasser- und stoffhaushaltlichen Belangen und fischereilichen Forderungen deutlich (maximierte Rückhaltekapazitäten und optimierte Biotopqualitäten für Bachauen versus Vermeidung von "Fischfallen"). Eine grundsätzliche Klärung und Prioritätensetzung für vergleichbare Maßnahmen sollte angestrebt werden.


Kosten / Finanzierung:

  • Kosten Ausführung 3.100 € netto

21.01.2016

Regierungsbezirk: Niederbayern