Phosphorproblem im Weißenstädter See – was kann die Landwirtschaft beitragen?

Informationsabend am 13.12.2017

Projekt: Weißenstadt

Biberdamm am Hirtenbach

Nährstofffalle
© Verwaltung für ländliche Entwicklung

Die Referenten Herr Stübinger vom AELF Münchberg, Herr Spaderna vom ALE Bamberg und Herr Wesinger vom GeoTeam Bayreuth informierten in der zweieinhalb stündigen Veranstaltung über Düngeverordnungen, KULAP und das boden:ständig-Projekt Weißenstadt. Während und nach diesen Vorträgen wurde lebhaft diskutiert. Dieser Austausch zwischen allen Beteiligten ist ein wichtiger Bestandteil aller boden:ständig-Projekte.
Nach der Begrüßung der anwesenden Behördenvertreter und Landwirte übergab Herr Wesinger das Wort an Herrn Stübinger vom AELF Münchberg. Dieser sprach zu dem Thema „Die neue Düngeverordnung“. Er meinte, dass nun die Landwirtschaft in der Pflicht sei, ihren Beitrag zur Gewässerverbesserung zu leisten. Es sei an der Zeit, die Umsetzung der Düngeverordnung ernst zu nehmen, um die Ziele des Gewässerschutzes zu erreichen und noch strengere Reglementierungen zu vermeiden! Im Detail sprach er über Düngeplanung, Phosphoreintrag, Ausbringung von Gülle, Obergrenzen, Sperrfristen, Nährstoffvergleich, Lagerkapazitäten und die Länderermächtigung „rote Gebiete“.
Herr Spaderna referierte zum Thema „Änderungen KULAP B59 – Anlage von Struktur- und Landschaftselementen“. Die Schaffung von Rückhaltestrukturen in der Landschaft ist ein wichtiger Bestandteil von boden:ständig-Projekten.
Die im Rahmen der KULAP Maßnahme B59 in boden:ständig-Projekten angelegten Struktur- und Landschaftselemente können neuerdings auch als Grünland genutzt werden. Allerdings entfällt dann die 5jährige Flächenförderung, die Investitionsförderung durch das ALE bleibt jedoch bestehen.
In dem Vortrag „Bestands- und Bewertungsplan boden:ständig-Projekt Weißenstadt“, behandelte Herr Wesinger vom GeoTeam Bayreuth die Punkte Phosphor im Boden sowie Phosphor Transport und stellte den Zuhörern den Handlungsbedarf nach dem Bestands- und Bewertungsplan vor. Als ein Beispiel für die Rückhaltung von Phosphateinträgen aus Drainagen stelle er die „Nährstofffalle“ vor. Wenn Drainagen nicht direkt in Gräben und Gewässer einleiten, sondern im Auslauf die Möglichkeit zur Ausfällung und Sedimentation von Phosphorver-bindungen mit einem gleichzeitigen Entzug geschaffen werden, könnte ein Teil der Phosphate zurückgehalten werden.
In der anschließenden Diskussion äußerten die Landwirte die Ansicht sie sollen immer Zugeständnisse machen und Flächen abgeben; die Stadt und die Naturschutzbehörde würden vergleichsweise nichts/wenig zugestehen. Einige Landwirte hatten die Wahrnehmung, dass „die Landwirtschaft“ als alleinige Verursacher der Gewässerproblematik am Weißenstädter See herhalten müsse.
Nach lebhaften Auseinandersetzungen wurden weiteren Arbeitsschritte beschlossen.
Die untere Naturschutzbehörde solle prüfen, ob die teilweise Bereitstellung einer Biotopfläche zur Anlage einer geplanten Maßnahme (Weißenhaid) möglich wäre. In den Augen der Landwirte handele es sich um eine weniger wertvolle Fläche („Springkrautfläche“). Hierzu läuft eine Prüfung seitens ALE / Untere Naturschutzbehörde.
Das Problem „Biber im Zulauf Hirtenbach“ sorgt für großen Unmut, am liebsten sollte er nach Ansicht der Landwirte umgesiedelt werden. Die Diskussion ergab, dass Maß-nahmen zum Absenken des Wasserspiegels des Hirtenbaches von Seiten der Landwirte gewünscht sind, damit die Drainagen besser funktionieren und sie ihre angrenzenden Flächen wieder besser bewirtschaften können. Auf das Angebot der Unteren Naturschutzbehörde, die Flächen der Landwirte zu kaufen und mit Bewirtschaftungsauflagen wieder zu verpachten, wollten die betroffenen Landwirte nicht eingehen. Aus Sicht des boden:ständig-Teams bewirkt der Biber eine gute Unterstützung zur Absetzung von Sedimenten und damit zum Phosphatrückhalt. GeoTeam prüft im Rahmen der Maßnahmenkonzeption, inwieweit eine Absenkung des Wasserstands am Hirtenbacheinlauf möglich ist, ohne dass der Biber umgesiedelt werden müsse und somit seine positiven Einflüsse verloren gehen.
Ein Landwirt fragte nach der Pflegeregelung für die zu errichtenden Maßnahmen. Für diese solle sinnvollerweise bei der Planung ein Pflegekonzept vorgeschlagen werden. Seine Forderung, dass die Stadt Weißenstadt die nicht geförderten 20% der Kosten für die Investitionen in Maßnahmen gemäß KULAP B59 übernehmen solle, wurde an die Stadt zur Prüfung übergeben. Diese signalisierte im Nachgang ihre Bereitschaft, die zusätzlichen Kosten in einem angemessenen Rahmen zu übernehmen.

09.02.2018

Regierungsbezirk: Oberfranken