Auenertüchtigung Schwimmbach bei Lichtenegg

Projekt: Schwimmbach

Landwirt Lammer erläutert die Maßnahme den MinisterInnen Scharf und Brunner

Zustand im Frühjahr 2016
© Verwaltung für ländliche Entwicklung

  • Absenkung eines 10m breiten Pufferstreifens in jeweils zwei Abschnitten beiderseits des Schwimmbachs um ca. 40 cm (Länge der Absenkungsbereiche linksseitig ca. 212 m, 113 m, rechtsseitig ca. 143 m, 116 m)
  • Ansaat mit autochthonem Saatgut (Heudrusch aus der Region) Initiierung von verstärkter, eigendynamischer Bachentwicklung durch einzelne Uferanrisse und Steinschüttungen Abschnittsweise Pflanzung von Erlengruppen


Anlass / Problemstellung:

  • begradigter und eingetiefter Lauf des Schwimmbachs
  • häufige und plötzlich auftretende Ausfuferungen des Baches
  • hohe Sedminent- und Nährstofffrachten
Ziele:
  • Ertüchtigung der Regulierungsfunktion der Aue für das Abflussgeschehen
  • Aufwertung der Lebensraumfunktion des Baches durch Verbesserung der Strukturdiversität des Bachbettes, ergänzende Bepflanzung, Verbesserung der Wasserqualität und Verringerung der Sohlverschlämmung
  • Aufwertung der Biotopfunktion der Bachaue durch Schaffung wechselfeuchter Auenflächen; Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland
  • Verringerung des Überschwemmungsrisikos für Acker- und Grünland im Unterlauf


Vorbereitung / Planung:

  • Grobkonzept
  • Beratungsgespräche mit betroffenen Landwirten
  • Ausführungsskizze, Kostenschätzung
  • Abstimmung Behörden


Umsetzung / Organisation:

  • Umsetzung über KuLaP B59; Maßnahmenflächen verbleiben im Privateigentum
  • Durchführung eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens
  • Ausführung durch regionale Baufirma und Eigenleistung des Landwirts
  • Abfuhr und Wiederverwendung des Bodenabtragasmaterials durch örtliche Landwirte
  • Bestätigung durch privaten Sachverständigen gem. Art 78 BayWG nach Abschluss der Maßnahme
  • Der Arbeits- und Kostenaufwand für die Beratungsleistungen zur Abwicklung des KuLaP-Antrags, die Durchführung des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens sowie das Sachverständigengutachten stand in keinem im Verhältnis zur Dimension der Maßnahme. Wegen der Flächenobergrenze für KuLaP B59 musste die Maßnahme in vier Teilmaßnahmen aufgeteilt werden. Für vergleichbare, künftige Maßnahmen sollte eine erhebliche Vereinfachung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens angestrebt werden. So könnten anstelle eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens Belange relevanter Fachstellen evtl. pragmatisch in einem gemeinsamen Behördentermin vor Ort besprochen und die Umsetzungskonzeption aufgenommen werden.
  • Die Abstimmungen mit der Fachberatung für Fischerei machten Zielkonflikte zwischen wasser- und stoffhaushaltlichen Belangen und fischereilichen Forderungen deutlich (maximierte Rückhaltekapazitäten und optimierte Biotopqualitäten für Bachauen versus Vermeidung von "Fischfallen"). Eine grundsätzliche Klärung und Prioritätensetzung für vergleichbare Maßnahmen sollte angestrebt werden.

21.01.2016

Regierungsbezirk: Niederbayern